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BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“

Abgesehen vom Thema Pflege bieten nur wenige Kommunen Beratung und Unterstützung im Alter an, wie eine Studie der BAGSO am Beispiel von 33 Kommunen 2021 aufgezeigt hat. Mancherorts wird eine offene Altenarbeit nach § 71 SGB XII überhaupt nicht umgesetzt. In anderen Kommunen werden im Einzelfall Geldleistungen gewährt. Das Rechtsgutachten kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass Städte und Kreise verpflichtet sind sicherzustellen, dass Beratung und Unterstützung „jedenfalls auf einem Mindeststandard“ wirksam erbracht werden können. Andernfalls drohten die Ansprüche nach § 71 SGB XII ins Leere zu laufen. Dabei müssten die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern könnten sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen.

Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern. Vor allem auf der Ebene der Länder sind demnach ergänzende bzw. konkretisierende Regelungen möglich. Dem Bundesgesetzgeber erschwere das sogenannte Durchgriffsverbot weitergehende Regelungen. Möglich wäre es aber, eine Einrichtung zu schaffen, die – vergleichbar der Bundesstiftung Frühe Hilfen – zur Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe beitragen könnte. Die BAGSO ruft Bund und Länder auf, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die offene Altenhilfe zu befördern und damit auch gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen. 

Das Rechtsgutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Johannes Hellermann, der an der Universität Bielefeld einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht innehat. Gefördert wurde die Untersuchung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Zum Rechtsgutachten „Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII und der rechtliche Rahmen für ihre Weiterentwicklung“

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 – 12
E-Mail: stupp@bagso.de

www.bagso.de

twitter.com/bagso_de


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Der sogenannte Spam, den man vor allem von den E-Mails kennt, nimmt auch auf dem Smartphone zu. Es kommt bei vielen Menschen zum Beispiel zu unerwünschten Anrufen oder Textnachrichten. Dies können Werbeanrufe, belästigende Nachrichten oder auch Betrugsversuche sein. Unerwünschte Anrufe und Nachrichten kann man sowohl von Fremden als auch von bekannten Personen erhalten. Glücklicherweise kann man im Smartphone lästige Telefonnummern blockieren. Hierbei gibt es aber einiges zu beachten, denn die Blockierungen müssen für jede Anwendung einzeln vorgenommen werden.
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E-Mail-Adresse: mail@verbraucher.org

Von

E.Nehse

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Ob bei iTunes, Spotify oder Amazon Music, bei allen bekannten Musik-Anbietern im Internet findet man neben “normalen” Musiktiteln mittlerweile auch sogenannte Podcasts. Und manche Menschen nennen sich professionelle Podcaster. Was es damit auf sich hat und wie auch Sie kostenlose Podcasts hören können, das erläutern wir im Folgenden ausführlich.

Podcasts sind letztendlich nichts anderes als Medienbeiträge, die im Internet (meistens kostenfrei) bereitgestellt werden und dort angehört werden können. Das Besondere daran ist, dass diese Podcasts in Form von Folgen regelmäßig erscheinen, zum Beispiel wöchentlich. Mit verschiedenen Apps und Programmen kann man diese Podcasts abonnieren, das bedeutet, man wird automatisch über neue Folgen informiert. Als Podcast bezeichnet man eigentlich die Sammlung aller Episoden, der Begriff wird aber auch für eine einzelne Episode verwendet. Es gibt zwar auch Video-Podcasts, die man zum Beispiel bei YouTube ansehen kann, in der Regel sind Podcasts allerdings reine Audioaufnahmen.

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